Lexikon - Arbeitsunfähigkeitsrente
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Arbeitsunfähigkeitsrente
- Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte vorübergehend nicht in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.
- Dem entgegen ist berufsunfähig, wer voraussichtlich dauerhaft (in der Regel mindestens sechs Monate) seinen Beruf nicht ausüben kann.
--> Das gleiche gilt auch für die Grundfähigkeitsversicherung.