Lexikon - Hausarztprinzip
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Hausarztprinzip
Dem Hausarztprinzip zufolge, ist im Krankheitsfall der
Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin) erster Ansprechpartner des
Patienten.
Im Falle notwendiger Facharztbehandlungen überweist dieser den
Patienten an einen Spezialisten.
- Sucht der Patient im Krankheitsfall ohne Überweisung den Spezialisten auf, reduziert sich der Erstattungsbetrag für die Behandlungskosten auf bis zu 80 Prozent.